Das Ziel der Sanierungsfähigkeitsprüfung liegt in der Erstellung eines fundierten und vertrauenswürdigen Urteils über die Sanierbarkeit des Krisenunternehmens. Das Ergebnis der Sanierungsfähigkeitsprüfung bildet die Grundlage für die Entscheidung über die Durchführung einschneidender Sanierungsmaßnahmen und damit über den Fortbestand des Unternehmens. Die Prüfung der Sanierungsfähigkeit vollzieht sich in einem umfassenden analytischen Prozess, dessen Ergebnis eine wertende Aussage darstellt, ob die Durchführung einer Sanierung unter rein wirtschaftlichen Gesichtspunkten sinnvoll ist oder ob die Auflösung des Unternehmens und die Liquidation der Vermögenswerte die wirtschaftlich vorteilhaftere Alternative darstellen.

Gemäß ihrem typischen zeitlichen Ablauf sind die beschriebenen Zusammenhänge in Abb. 1 exemplarisch dargestellt.

Abb. 1: Sanierungsfähigkeitsprüfung als Element der Unternehmenskrise

In Bezug zur Darstellungsweise in Abb. 1 ist darauf hinzuweisen, dass eine Sanierungsfähigkeitsprüfung prinzipiell schon vor der Existenz eines Insolvenztatbestandes durchgeführt werden kann. Innerhalb eines Insolvenzverfahrens entscheidet regelmäßig die Gläubigerversammlung zwischen den beiden Alternativen Liquidation und Auflösung oder Sanierung und Fortführung des Unternehmens. Dies geschieht auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters, der das Ergebnis der Sanierungsfähigkeitsprüfung des Krisenunternehmens enthält.

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