Bei der Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren arbeiten die Unfallversicherungsträger mit den Krankenkassen zusammen.[1] Dabei gewinnen Fragen rund um die psychische Gesundheit der Arbeitnehmer zunehmend an Bedeutung. Die Berufsgenossenschaften beraten heute nicht mehr nur zu Fragen des Arbeitsschutzes im engeren Sinne, sondern zu allen Themen der Gesundheit im Zusammenhang mit der Arbeit und helfen mit Konzepten zur Reduzierung psychischer Belastungen bei der Arbeit.

Die gesetzliche Kranken-, Unfall-, Renten- und Pflegeversicherung arbeiten an einem gemeinsamen Konzept zur Prävention und Gesundheitsförderung. Rahmenempfehlungen sollen dabei die Qualität von Gesundheitsförderung und Prävention sichern.

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