Im Abschlussbericht[1] zum BEPS-Aktionspunkt 5 "Wirksame Bekämpfung schädlicher Steuerpraktiken unter Berücksichtigung von Transparenz und Substanz" haben OECD und G20 in vielen Staaten bestehende steuerliche Begünstigungen für Lizenzgebühren (sog. "Lizenzboxen") als potenziell schädliche Präferenzregelungen eingestuft, bei denen die Gefahr besteht, dass sie zur künstlichen Gewinnverlagerung genutzt werden. Die beteiligten Staaten haben sich darauf verständigt, die bisherigen Lizenzboxregelungen bis spätestens 30.6.2021 abzuschaffen oder an den von OECD und G20 entwickelten sog. Nexus-Ansatz anzupassen. Eine Einbeziehung von Neufällen in bereits bestehende Lizenzboxregelungen war nach der Vereinbarung nur noch bis 30.6.2016 zulässig.

Wesentliches Element des modifizierten Nexusansatzes ist, dass nur noch eine Vor-Ort-Forschung begünstigt ist, nicht aber Auftragsforschungsarbeiten in anderen Staaten bzw. eingekaufte Leistungen. Derzeit entsprechen mit Ausnahme von Irland alle existierenden Regelungen nicht den Anforderungen.

Zudem sieht die Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat "Eine faire und effiziente Unternehmensbesteuerung in der Europäischen Union – Fünf Aktionsschwerpunkte" (COM(2015) 302 final) die Sicherstellung einer fairen Besteuerung am Ort der Gewinnentstehung vor, d. h. insbesondere Zinsen und Lizenzgebühren sollen am Ort der Wertschöpfung effektiv besteuert werden.

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