Kommentar

Der BFH hatte entschieden, dass Umsätze eines Arztes für Laboratoriumsmedizin aus medizinischen Analysen und Laboruntersuchungen im Auftrag der behandelnden Ärzte oder deren Labore/Laborgemeinschaften auch dann nach § 4 Nr. 14 UStG 1980/1991/1993 steuerfrei sind, wenn er sie in der Rechtsform einer GmbH erbringt und der alleinige Gesellschafter der GmbH ist (Leitsatz 2). Die Grundsätze des BFH-Urteils sind, soweit der BFH in den Leitsätzen 4 und 5 sowie in den nicht tragenden Urteilsgründen zu § 4 Nr. 16 UStG Stellung nimmt, über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anzuwenden.

 

Link zur Verwaltungsanweisung

BMF, 17.12.2007 – IV A 6 –S 7172/07/0001

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