Nach § 14a Abs. 4 UStG ist der Unternehmer, der die Lieferung ausführt, verpflichtet, eine Rechnung über die Fahrzeuglieferung zu schreiben. Die Rechnung muss die in § 1b Abs. 2, 3 UStG bezeichneten Merkmale enthalten, damit jederzeit erkennbar ist, dass es sich um die Lieferung eines neuen Fahrzeugs handelt.

Die Pflicht zur Ausstellung einer Rechnung gilt auch für Kleinunternehmer und Personen, die ein Neufahrzeug aus dem nichtunternehmerischen Bereich liefern.[1]

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