Der Aufbewahrungsort von Rechnungen ist grundsätzlich Rumänien, vorbehaltlich der Aufbewahrung von ausgestellten Rechnungen, die an einem beliebigen Ort aufbewahrt werden können, sofern während des Aufbewahrungszeitraums

  • der Online-Zugriff auf die entsprechenden Daten gewährleistet ist;
  • die Echtheit des Ursprungs und Richtigkeit des Inhalts der Rechnungen sowie die Lesbarkeit der Rechnungen gewährleistet ist;
  • auch die Daten, die die Echtheit des Ursprungs und Richtigkeit des Inhalts der Rechnungen gewährleisten, aufbewahrt werden.

Rechnungen müssen 10 Jahre lang aufbewahrt werden. Die Rechnungen bzw. der Inhalt der ausgestellten Rechnungen, die elektronisch gespeichert werden, müssen den zuständigen Steuerbehörden auf Anfrage unverzüglich zur Verfügung gestellt werden. Ansonsten bestehen keine besonderen Vorschriften für die Art der Aufbewahrung von Rechnungen. In der Verordnung des Finanzministers Nr. 1850/2004 werden die allgemeinen Bedingungen für die Ausstellung und elektronische Aufbewahrung von Buchhaltungsunterlagen festgelegt.

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