Buchführungsregister sind zusammen mit Belegdokumenten (darunter auch Rechnungen) innerhalb Lettlands aufzubewahren. Unternehmen müssen alle Belegdokumente, Buchführungsregister, Inventarlisten, Jahresberichte und deren Anlagen sowie organisatorische Unterlagen der Buchführung (Kontenpläne, Kodifikatoren) systematisch ordnen und in ihrem Archiv aufbewahren. Für die Buchführung und Aufbewahrung aller Originale und Kopien von Belegen über Geschäftsvorgänge, einschließlich dazugehöriger Pläne, Zeichnungen und Bilder, haftet der Geschäftsführer des Unternehmens.

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