Das Verfahren richtet sich nach den Einzelumständen des Unternehmens in Frankreich. Wenn eine feste Niederlassung in Frankreich besteht, muss das Unternehmen sich an ein zuständiges Centre de Formalités des Entreprises - CFE - (Chambre de commerce et d'industrie (Handels- und Industriekammer), Handwerkskammer oder Registrierungsabteilung des Handelsgerichts - je nach Art der Tätigkeit des Unternehmens) richten, das die Registrierung vornimmt und die USt-IdNr. vergibt. Sie wird i. d. R. innerhalb von fünfzehn Tagen nach Antragstellung erteilt. In jeder Direction des services fiscaux (ein bis zwei pro Departement) gibt es eine Korrespondenzabteilung, an die sich die Unternehmen auch richten können. Dort erhalten sie alle für die Registrierung notwendigen Auskünfte.

Wenn das Unternehmen keine feste Niederlassung in Frankreich hat und in einem Drittstaat ansässig ist, muss ein Fiskalvertreter bestellt werden. Handelt es sich um ein EU-Unternehmen, muss seit dem 1.1.2002 die Registrierung über das

Service des impôts des entreprises étrangères (SIE)

9 Rue du Centre

TSA 20011

93 465 Noisy-Le-Grand Cedex

Tel.: (+33 1) 57 33 85 00

Fax: (+33 1) 57 33 84 04

Mail: sie.entreprises-etrangeres@dgi.finances.gouv.fr

vorgenommen werden, das auch die USt-IdNr. vergibt.

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