• Als Steuervertreter kann bestellt werden, wer folgende Bedingungen erfüllt:
  • Niederlassung oder Wohnsitz in Belgien;
  • Vertragsfähigkeit;
  • ausreichendes Vermögen, um die Verbindlichkeiten erfüllen zu können, für die er mit seinem Mandanten gesamtschuldnerisch haftet;
  • Zustimmung zur Vertretung des ausländischen Steuerpflichtigen;
  • Steuervertreter können natürliche oder juristische Personen sein und es kann sich z.B. um Steuerberater handeln.

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