Kommentar
Für die steuerliche Behandlung von Maßnahmen zu Gunsten der Seebebenopfer in Südostasien hat das BMF Regelungen zu folgenden Bereichen getroffen:
- Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen (Sponsoring, Zuwendungen an Geschäftspartner);
- Unterstützungsleistungen von Arbeitgebern an Arbeitnehmer (steuerfreie Beihilfen und Unterstützungen, Zinsvorteile und -zuschüsse);
- Arbeitslohnspenden zu Gunsten von Arbeitnehmern des Unternehmens im Katastrophengebiet sowie zu Gunsten von Spenden an empfangsberechtigte Einrichtungen;
- Verzicht auf Aufsichtsratsvergütungen;
- begünstigter Zweck und vereinfachter Zuwendungsnachweis für Spenden;
- Spendenaktionen gemeinnütziger Körperschaften entgegen dem eigentlichen Satzungszweck;
- Abzug von Kosten für die Wiederbeschaffung von Kleidung als außergewöhnliche Belastung;
- Ausschluss umsatzsteuerlicher Billigkeitsmaßnahmen.
Link zur Verwaltungsanweisung
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