Durch ein Hochwasser sind Büromaschinen von Herrn Huber so beschädigt worden, dass eine Reparatur nicht mehr möglich ist. Herr Huber hat neue Geräte für 20.000 EUR zuzüglich 3.800 EUR (19 %) Umsatzsteuer gekauft. Die Büromaschinen hatten noch einen Buchwert von 6.000 EUR. Die Versicherung hat einen Betrag von 10.000 EUR erstattet. Die stillen Reserven, die durch die Zahlung der Versicherung aufgedeckt wurden, können steuerlich auf die Anschaffungskosten der neuen Büromaschinen übertragen werden. Die Abwicklung sieht wie folgt aus:

 
Buchwert der Büromaschinen 6.000 EUR
Erstattung der Versicherung 10.000 EUR
aufgedeckte stille Reserven 4.000 EUR
Anschaffung neuer Büromaschinen 20.000 EUR
abzüglich stiller Reserven  4.000 EUR
Bemessungsgrundlage für die Abschreibung der neuen Büromaschinen = 16.000 EUR

Buchungsvorschlag: Abschreibung der zerstörten Maschine

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
4840/6230 Außerplanmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen 6.000 0400/0630 Betriebsausstattung 6.000

Buchungsvorschlag: Kauf des Ersatzwirtschaftsguts

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
0400/0630 Betriebsausstattung 20.000      
1576/1406 Abziehbare Vorsteuer 19 % 3.800 1200/1800 Bank 23.800

Buchungsvorschlag: Erstattung der Versicherung

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
1200/1800 Bank 10.000 2742/4970 Versicherungsentschädigungen und Schadenersatzleistungen 6.000
      0400/0630 Betriebsausstattung 4.000

Wenn die Erstattung vor der Anschaffung des Ersatzwirtschaftsguts erfolgt, darf in Höhe der aufgedeckten stillen Reserven eine steuerfreie Rücklage für Ersatzbeschaffung gebildet werden, wenn zu diesem Zeitpunkt eine Ersatzbeschaffung ernstlich geplant und zu erwarten ist. Das gilt unabhängig von der Art der Gewinnermittlung (Bilanzierung und Einnahmen-Überschussrechnung). Die Rücklage für Ersatzbeschaffung kann auch fortgeführt werden, wenn der Unternehmer seine Gewinnermittlungsart wechselt. Die Nachholung der Rücklage für Ersatzbeschaffung in einem späteren Wirtschaftsjahr ist nicht zulässig. Jedoch besteht auch die Möglichkeit, die stillen Reserven in eine Rücklage einzustellen, damit eine zukünftige Ersatzbeschaffung begünstigt wird.

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