Neben den "klassischen" Altersvorsorgesparverträgen können auch zertifizierte Altersvorsorgeverträge in Form von Darlehensverträgen abgeschlossen werden. Ebenfalls möglich sind Kombinationen aus Spar- und Darlehensverträgen. Dies bedeutet, dass auch Leistungen, die der Zulageberechtigte zur Tilgung eines Darlehens einsetzt, als Altersvorsorgebeiträge berücksichtigt werden können. Die Entschuldung einer selbst genutzten Wohnimmobilie wird ebenfalls als begünstigte Verwendung anerkannt.

Folgende Fallgestaltungen kommen in Betracht:

  • Reiner Darlehensvertrag

    Der Vertrag wird unmittelbar bei Darlehensaufnahme abgeschlossen, ein vorhergehender Sparvorgang ist nicht erforderlich.

  • Kombination Sparvertrag mit Darlehensoption (z. B. Bausparvertrag)
  • Vorfinanzierungsdarlehen (z. B. Kombination Vorfinanzierungsdarlehen/Bausparvertrag)

    Ein zertifizierungsfähiges Vorfinanzierungsdarlehen besteht aus einem tilgungsfreien Darlehen in Kombination mit einem Sparvertrag, bei dem bei Vertragsabschluss unwiderruflich vereinbart wird, dass das Sparkapital zur Darlehenstilgung eingesetzt wird. Es muss in einem einheitlichen Vertragsmuster geregelt werden.

Bedingungen für die Zertifizierung der Altersvorsorgeverträge mit Darlehenskomponente sind ein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Darlehens für eine wohnungswirtschaftliche Verwendung, die gleichmäßige Verteilung der Abschlusskosten und Vertriebskosten mindestens auf die ersten 5 Jahre und eine Darlehenstilgung bis spätestens zur Vollendung des 68. Lebensjahres.

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