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Reisekosten werden üblicherweise getrennt für Unternehmer und Arbeitnehmer verbucht, wobei jeweils zwischen Fahrt-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten unterschieden wird. In der Gewinn- und Verlustrechnung[1] rechnen Reisekosten damit zu den "Sonstigen betrieblichen Aufwendungen". Die Erfassung als Teil des Materialaufwands[2] oder der Löhne und Gehälter[3] wird abgelehnt.
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