Nebenkosten, die anlässlich einer Geschäftsreise im Ausland entstehen, zieht der Unternehmer als Betriebsausgaben ab. Zu den Nebenkosten gehören z. B. die Aufwendungen für
- die Beförderung und Aufbewahrung von Gepäck,
- übliche Trinkgelder,
- Telefongespräche, Fax- und Schriftverkehr mit dem eigenen Betrieb oder mit Geschäftspartnern,
- Straßennutzung (Maut) und Parkplatz,
- Schadenersatzleistungen infolge eines Verkehrsunfalls.
Mautgebühren
Ein Unternehmer unternimmt am 7.5. eine Geschäftsreise nach Österreich. Die Benutzung der österreichischen Autobahnen mit einem Pkw ist gebührenpflichtig. Da er die Autobahn benutzen will, erwirbt er an der deutsch-österreichischen Grenze eine Gebührenmarke für 24 EUR, die er wie folgt bucht:
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
---|---|---|---|---|---|
4560/6580 | Mautgebühren | 24 | 1890/2180 | Privateinlagen | 24 |
Aufwendungen für Auslandskrankenversicherung
Aufwendungen für eine Auslandskrankenversicherung dürfen nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden. Diese Aufwendungen können nur als Vorsorgeaufwendungen bei den Sonderausgaben geltend gemacht werden.
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