Skonto ist der Rechnungsabzug für eine Zahlung innerhalb einer bestimmten Frist. Der Kunde zieht erst bei seiner Bezahlung Skonto ab. Denn erst dann ergibt sich, ob er innerhalb der Frist gezahlt hat und daher zum Skontoabzug berechtigt ist. Der zur Zahlung Verpflichtete zahlt ein um das Skonto vermindertes Entgelt. In Höhe des Skontoabzugs wird das bei Abschluss des Kaufvertrags vereinbarte und nach der Lieferung zu zahlende Entgelt nicht vereinnahmt. Zahlt der Kunde rechtzeitig innerhalb der Frist, für die das Skonto eingeräumt ist, liegen bereits die Voraussetzungen für die Berichtigung nach § 17 Abs. 1 UStG vor.[1]

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