Die in der Plankostenrechnung üblichen Bezugsgrößen (Leistungsarten) im Produktionsbereich sind als

  • mengenmäßige Leistungseinheiten (z. B. Stückzahlen, kg, m², m³),
  • zeitabhängige Leistungseinheiten (z. B. Maschinenstunden) oder als
  • Wertgrößen (z. B. Fertigungslohnkosten)

Leistungsartenverzeichnis über gebräuchliche Bezugsgrößen

definiert. Bei einer größeren Zahl von im Unternehmen verwendeten Bezugsgrößen (Leistungsarten) empfiehlt sich, diese in einem Verzeichnis zusammenstellen. Abb. 1 zeigt einen Ausschnitt aus dem entsprechenden Leistungsartenplan der Deutsche Bahn AG, die knapp 100 verschiedene Leistungsarten unterscheidet.

Abb. 1: Auszug aus dem Leistungsartenverzeichnis der Deutschen Bahn AG[1]

Ursache-Wirkungs-Beziehungen zwischen Bezugsgrößen und Gemeinkostenhöhe

Grundsätzlich sollten die für die Kostenstellen verwendeten Bezugsgrößen (Leistungsarten) so festgelegt werden, dass sie in einer Ursache-Wirkungs-Beziehung zu den dort angefallenen Gemeinkosten stehen. Dies gilt im Idealfall sowohl in der Längs- als auch in der Querschnittsbetrachtung. Mit der Längsschnittbetrachtung wird der Kostenanfall im Zeitablauf angesprochen. Ein Wert der Bezugsgröße in Periode 1, der doppelt so hoch ist wie der Wert in Periode 0, sollte doppelt so hohe Gemeinkosten nach sich ziehen. Dies ist in einer Vollkostenrechnung schon deshalb nicht der Fall, weil die Gemeinkosten einer Kostenstelle fixe und variable Teile beinhalten, bei einer Änderung der Bezugsgröße sich kurzfristig aber nur die variablen Kosten ändern.

In der Querschnittsbetrachtung werden alle in einer Periode hergestellten Erzeugnisse verglichen. Hier sollte die Bezugsgröße so gewählt werden, dass die Erzeugnisse, die (stückbezogen) einen höheren Wert der Bezugsgröße aufweisen, auch in höherem Maße Gemeinkosten verursachen. Verrechnet man z. B. die Fertigungsgemeinkosten anhand der Höhe der Fertigungslohnkosten auf die Erzeugnisse, wird unterstellt, dass ein Produkt mit hohen Fertigungslohnkosten pro Stück die entsprechenden Fertigungsbereiche stärker beansprucht als ein Erzeugnis mit geringen Fertigungslohnkosten pro Stück.

[1] Deutsche Bahn AG, 2012, S. 32.

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