Die betriebliche Altersversorgung stellt für viele Arbeitnehmer neben der privaten Vorsorge eine wichtige Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung dar. Dem Arbeitgeber stehen für die betriebliche Altersversorgung prinzipiell 5 (davon 2 interne und 3 externe) Durchführungswege zur Verfügung:
- Direktzusage (interner Durchführungsweg)[1]
- Unterstützungskasse (interner Durchführungsweg)[2]
- Direktversicherung (externer Durchführungsweg)[3]
- Pensionskasse (externer Durchführungsweg)[4]
- Pensionsfonds (externer Durchführungsweg).[5]
Man unterscheidet vor allem zwischen Leistungen für die Altersvorsorge, die der Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt erbringt (arbeitgeberfinanzierte Altersvorsorge), und Leistungen für die Altersvorsorge, für die Teile des Gehalts des Arbeitnehmers verwendet werden (sog. Gehalts- bzw. Entgeltumwandlung).[6]
Einzelheiten dazu s. Steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung.
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