Unterschiedliche Beanspruchung führt zu unterschiedlichen Sätzen

Die Artikelkalkulation ist mit den Herstellkosten nicht beendet. Über die separat zu behandelnden Sondereinzelkosten hinaus werden noch Gemeinkosten aus dem Bereich der Verwaltung und des Vertriebs verrechnet. Auch hier bietet das traditionelle Kalkulationsschema nur jeweils einen Verrechnungssatz an. Dabei können und müssen auch mehrere Vertriebsgemeinkostenzuschlagssätze und Verwaltungsgemeinkostenzuschlagssätze gebildet werden.

  • Wenn für unterschiedliche Produkte auch unterschiedliche Teilvertriebsorganisationen genutzt werden, sollten die Vertriebsgemeinkostensätze auch nur mit diesen Kosten berechnet werden.
  • Wenn einige Produkte bestimmte Vertriebsabläufe nicht durchlaufen (z. B. die Angebotsschreibung), dann sollten die dafür auftretenden Kosten auch nicht auf alle Produkte verrechnet werden.
  • Wenn nur bestimmte Produkte kostspielige Verwaltungsvorgänge verursachen (z. B. die rechtliche Prüfung der für die USA gefertigten Produkte), dann sollten auch nur diese mit den Kosten der Abläufe belastet werden.

Durch gespaltene Vertriebs- und Verwaltungskostenzuschlagssätze entsteht mehr Aufwand, aber auch eine verursachungsgerechtere Zuordnung der Kosten zu den Produkten. So kann z. B. der Vertriebskostenzuschlagssatz geteilt werden in einen Zuschlagssatz für die Auftragsabwicklung, für die Angebotsschreibung und für den Versand.

 
Praxis-Tipp

Basis der Zuschlagssätze prüfen

In der traditionellen Artikelkalkulation werden die Zuschlagssätze für Vertrieb und Verwaltung auf die Herstellkosten bezogen. Das sollten Sie hinterfragen. Ist das für Ihre Produkte gerecht? So trägt z. B. ein Schmuckstück aus Platin höhere Vertriebs- und Verwaltungskosten als das gleiche Schmuckstück aus Stahl. Nur weil das verarbeitete Material teurer ist, steigen auch die Gemeinkosten. Das hört sich nicht sehr gerecht an. Brechen Sie mit der Tradition und suchen Sie eine sinnvollere Basis zur Verteilung der Gemeinkosten.

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