Wo die Probleme sind:

  • Das richtige Konto
  • Monatliche Verdienstgrenze 450 EUR/ 520 EUR
  • Umlagesätze
  • Mehrere Beschäftigungsverhältnisse

1 So kontieren Sie richtig!

 
Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto
Kontobezeichnung SKR 03 SKR 04 Eigener Kontenplan Bilanz/GuV-Position
Löhne für Minijobs 4195 6035   Lohn und Gehalt
Pauschale Steuer für Aushilfen 4199 6040   Lohn und Gehalt
Gesetzliche soziale Aufwendungen 4130 6110   Lohn und Gehalt

So kontieren Sie richtig!

Für Minijobber fallen 30 % pauschale Abgaben an (15 % Rentenversicherung, 13 % Krankenversicherung und 2 % pauschale Lohnsteuer). Minijobber sind versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die geringe Differenz von 3,6 % zum allgemeinen Beitragssatz von 18,6 % im Jahr 2021 und 2022 trägt der Arbeitnehmer. Den Lohnaufwand für Minijobs erfasst der Unternehmer auf dem Konto "Löhne für Minijobs" 4195 (SKR 03) bzw. 6035 (SKR 04).

 

Buchungssatz:

Löhne für Minijobs

an Bank

2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Minijobber ist gesetzlich krankenversichert

Herr Huber beschäftigt seinen Ehegatten im Rahmen eines Minijobs. Er zahlt ihm bis zum 30.9.2022 einen monatlichen Arbeitslohn von 450 EUR und ab Oktober 2022 einen monatlichen Arbeitslohn von 520 EUR. Die Abrechnung sieht wie folgt aus:

 
Arbeitslohn des Ehegatten pro Monat bis 30.9.2022 450,00 EUR
pauschale Rentenversicherung 15 % = 67,50 EUR
pauschale Krankenversicherung 13 % = 58,50 EUR
pauschaler Steuerabzug 2 % = 9,00 EUR
Umlage U 1 (0,90 %) 4,05 EUR
Umlage U 2 (0,29 %) 1,30 EUR
Insolvenzgeldumlage 0,09 % 0,40 EUR
Die Gesamtbelastung beträgt 590,75 EUR
 
Arbeitslohn des Ehegatten 450,00 EUR
Arbeitnehmeranteil Rentenversicherung (3,6 %) - 16,20 EUR
Auszahlung an den Ehegatten 433,80 EUR

Buchungsvorschlag:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag

4195/

6040
Löhne für Minijobs 433,80

1200/

1800
Bank 433,80
 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag

4130/

6110
Gesetzliche soziale Aufwendungen 147,95      

4199/

6040
Pauschale Steuer für Aushilfen 9,00

1200/

1800
Bank 156,95
 
Arbeitslohn des Ehegatten pro Monat ab 1.10.2022 520,00 EUR
pauschale Rentenversicherung 15 % = 78,00 EUR
pauschale Krankenversicherung 13 % = 67,60 EUR
pauschaler Steuerabzug 2 % = 10,40 EUR
Umlage U 1 (0,90 %) 4,68 EUR
Umlage U 2 (0,29 %) 1,51 EUR
Insolvenzgeldumlage 0,09 % 0,47 EUR
Die Gesamtbelastung beträgt 682,66 EUR
 
Arbeitslohn des Ehegatten 520,00 EUR
Arbeitnehmeranteil Rentenversicherung (3,6 %) - 18,72 EUR
Auszahlung an den Ehegatten 501,28 EUR
 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
4195/6040 Löhne für Minijobs 501,28 1200/1800 Bank 501,28
 
Konto SKR 03 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03 Haben Kontenbezeichnung Betrag
4130/6110 Gesetzliche soziale Aufwendungen 170,98      
4199/6040 Pauschale Steuer für Aushilfen 10,40 1200/1800 Bank 181,38

A

Ab dem 1.10.2022 liegt ein Minijob vor, wenn der regelmäßige Arbeitslohn im Monat nicht mehr als 520 EUR beträgt.[1] Die Dauer der täglichen, wöchentlichen oder monatlichen Arbeitszeit spielt grundsätzlich keine Rolle. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass der Mindestlohn nicht unterschritten werden darf.

Übersicht: Pauschale Abgaben bei einem Minijob 2022

 
  Minijobs im betrieblichen Bereich Minijobs in Privathaushalten
monatliche Mindestbeitragsbemessungsgrundlage 175 EUR 175 EUR
Pauschalbeiträge zur Rentenversicherung (RV) 15 % 5 %
Pauschalbeiträge zur Krankenversicherung (KV) 13 % 5 %
Pauschale Lohnsteuer*) 2 % 2 %
Aufstockung durch den Arbeitnehmer bis zum vollen Beitragssatz auf 18,6 % 3,6 % 13,6 %
Umlage 1 (U1) bei Krankheit **) 0,9 % 0,9 %
Umlage 2 (U2) für Schwangerschaft/Mutterschaft (seit 1.10.2020) 0,29  % 0,29 %
Insolvenzgeldumlage 0,09 % keine
Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung Individueller Beitrag an den zuständigen Unfallversicherungsträger 1,6 %

*) einschließlich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer

**) Bei einer Beschäftigungsdauer von mehr als 4 Wochen; dafür kann der Arbeitgeber aber auch Erstattungsansprüche gegenüber der Minijobzentrale geltend machen

3 Auswirkungen durch die Festlegung eines Mindestlohns

Der monatliche Arbeitslohn eines Minijobbers darf 450 EUR nicht übersteigen. Daher ist unbedingt darauf zu achten, dass die Arbeitszeit so festgelegt wird, dass diese, multipliziert mit dem Mindestlohn, nicht zu einer Überschreitung der 450-EUR-Grenze führt. Bereits bestehende Branchenmindestlöhne haben weiterhin Bestand, soweit diese höhere Mindestlöhne je Stunde vorsehen.

Der Mindestlohn für die Zeit ab dem 1.1.2021 ist wie folgt festgelegt worden:

 
ab dem 1.1. 2021 bis 30.6.2021: 9,50 EUR
ab dem 1.7.2021 bis 31.12.2021: 9,60 EUR
ab dem 1.1.2022 bis 30.6.2022: 9,82 EUR
ab dem 1.7.2022: 10,45 EUR
ab dem 1.10.2022 (Geringfügigkeitsgrenze ab 1.10.2022 = 520 EUR) 12,00 EUR

Arbeitgeber müssen bei allen Minijobs prüfen, wie sich der jeweilige Mindestlohn pro Stunde auswirkt. Bei einer Arbeitszeit von

  • 45 Stunden im Monat ergibt sich bei einem Stundenlohn von 9,82 EUR ein monatlicher Arbeitslohn von (45 × 9,82 EUR =) 441,90 EUR;
  • 46 Stunden im Mona...

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