Um zu wissen, wie sich die wirtschaftliche Situation des Betriebes voraussichtlich entwickeln wird, müssen daher zunächst alle anderen Teilpläne, z.B. Umsatz-, Kosten- und Investitionsplanung sowie die Planung der neutralen Ein- und Auszahlungen etwa aus Finanz- oder Devisengeschäften, erstellt werden. Die aus diesen Aktivitäten resultierenden Zahlungsströme werden dann sukzessive in den Finanzplan übernommen, sodass ein vollständiger Überblick über die geplante Finanzlage einer Periode erstellt werden kann (s. Abb. 2). In diesem Sinne stellt der Finanzplan also auch das Ende der Planungsarbeiten dar. Von besonderer Bedeutung für die Erstellung eines operativen Finanzplans sind u.a.:

  • Absatz-, Preis- und Umsatzplanung
  • Produktions-/Kapazitätsplanung
  • Kostenplanung (hier die ausgabenwirksamen Bestandteile, z.B. Material, Personal, Mieten, Werbung, Versicherungen, Energien)
  • Investitionsplanung, Expansionsplanung (In- und Ausland, z.B. Unternehmenskauf)
  • Kreditplanung (Kreditaufnahme und -tilgung)
  • Finanzergebnisplanung (Zinsen und Dividenden)
  • Bestandsdatenführung von Kasse, Bank und Postgiro.
 
Praxis-Tipp

Planung im Team vornehmen

Beziehen Sie in die Finanzplanung alle wichtigen Bereiche und Personen Ihres Betriebes ein. Der gemeinsamen Aufbereitung der Planungsinhalte kann nicht genug Aufmerksamkeit beigemessen werden. Nur wenn es Ihnen gelingt, allen Beteiligten ihre ausdrückliche Zustimmung abzuringen, wird Ihrem Planungsprozess der nötige Erfolg beschieden sein. Zentrale Regulierungen haben weniger Erfolg, weil sich kaum jemand damit identifizieren wird, wenn er nicht beteiligt und gefragt worden ist. Geben Sie allen Entscheidungsträgern die Möglichkeit, ihren Input zu liefern. Vermitteln Sie nicht nur das Gefühl, dass die jeweiligen Eingaben wichtig und zielführend sind.

Abb. 2: Zusammenhang zwischen Teilplänen und dem Finanzplan

Da ein Finanzplan sich nicht nur mit der Frage beschäftigt, ob in ausreichendem Maß finanzielle Mittel und Liquidität vorhanden sind, sondern auch damit, wie mit möglichen Über- und Unterdeckungen umgegangen werden soll, müssen auch hierzu Lösungsalternativen integriert werden.

 
Praxis-Tipp

Neue und große Sachverhalte analytisch planen

Vielfach wird zur Erstellung eines Finanzplans auf Schätzungen oder Durchschnittswerte aus der Vergangenheit zurückgegriffen. Es werden also zumindest teilweise keine "echten" Planwerte verarbeitet. Diese Vorgehensweise sollte für Sie nur ausnahmsweise bzw. bei kleinen Beträgen in Betracht kommen und nnur bei Zahlungen, bei denen Sie sicher sind, dass Sie keinen plötzlichen und größeren Schwankungen unterliegen. In allen anderen Fällen sollten Sie sich und Ihren Kollegen die Arbeit zumuten, alle Werte einzeln zu planen und sie auf ihre Plausibilität hin zu prüfen. Bereits kleinere Abweichungen bei mehreren größeren Positionen können im schlimmsten Fall dazu führen, dass durch die Kumulation ein nachhaltiger Engpass entsteht, den Sie möglicherweise zu spät entdecken. Dann sind Sie unter Umständen gefordert, kurzfristig teures Geld zur Beseitigung eines Engpasses zu beschaffen. Nicht zuletzt wird durch eine solche Vorgehensweise die Sinnhaftigkeit und Funktionsweise eines rollierenden Finanzplans grundsätzlich in Frage gestellt.

Weitere Anforderungen an einen rollierenden Finanzplan

Eine funktionierende Finanzplanung muss u.a. folgende Anforderungen berücksichtigen:

  • Alle Ein- und Auszahlungen müssen vollständig erfasst werden, auch Zahlungen, an die man im ersten Moment nicht denkt, wie z.B. Spenden, Versicherungsnach- oder -rückzahlungen oder Steuererstattungen.
  • Da sich die Finanzlage permanent ändert, ist eine zeitnahe Darstellung der Zahlungsströme, z.B. auf Wochen- mindestens aber Monatsbasis, sinnvoll.
  • Um die Güte der Finanzplanung zu erhalten und zu verbessern, ist eine regelmäßige Überprüfung von Veränderungen dieser Ströme empfehlenswert.
  • Die Beträge sollten möglichst genau erfasst werden (Faustregel: eine Auf- bzw. Abrundung auf volle 100 Euro genügt fast immer).
  • Es dürfen nur Geschäftsfälle erfasst werden, die zahlungswirksam sind; nicht zahlungswirksame Vorfälle, wie z.B. Abschreibungen, gehören nicht in einen Finanzplan.
  • Der Finanzplan sollte zudem verschiedene liquiditätswirksame Bestandsgrößen, wie z.B. Kassen- oder Bankguthaben, einschließen.
  • Bei einem operativen Ansatz sollte der Planungshorizont der Originalplanung 12 Monate umfassen.
  • Bei jeder Überarbeitung der Planung ist eine Fortschreibung der Planung um den gleichen Zeitraum, der abgelaufen ist, etwa ein Quartal, sinnvoll.
  • Es muss berücksichtigt werden, dass gebuchte Umsätze i.d.R. nicht den Einzahlungen entsprechen. Ähnliches gilt für die Planung von Materialpositionen oder anderen Auszahlungen mit Zahlungsziel.
  • Es sollten regelmäßige Abstimmungen mit der Kasse/Bank erfolgen.
 
Praxis-Tipp

Aus Veränderungen im Finanzplan Rückschlüsse auf operative Sachverhalte ziehen

Ein Finanzplan ist weit mehr als "nur" die Zusammenstellung aller Zahlungsströme eines Betriebes. Aufgrund der Tatsache, dass er e...

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