Rz. 43

Der Lageberichtsteil nach § 289 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1b HGB stellt den zweiten Teil der Ergänzung des Lageberichtsinhalts dar, der durch Übernahme der Fair-Value-Richtlinie (2001/65/EG) in das HGB eingefügt wurde. Er verlangt, dass im Lagebericht auf die Preisänderungs-, Ausfall- und Liquiditätsrisiken sowie auf die Risiken aus Zahlungsstromschwankungen einzugehen ist, denen die Gesellschaft ausgesetzt ist. Die Berichterstattung in diesem Teilbereich beschränkt sich allgemein auf Finanzinstrumente und zudem auf Informationen, die für die Beurteilung der Lage oder der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft relevant sind.[1] In diesem Bericht ist somit auf alle Finanzinstrumente einzugehen, unabhängig davon, ob sie der Absicherung oder sonstigen Zwecken dienen. Ein Finanzinstrument stellt in diesem Zusammenhang jede Vertragsform dar, "die ohne Produktions- und Absatzprozess direkt oder indirekt zum Zu- oder Abfluss von flüssigen Mitteln oder Eigenkapitaltiteln führt".[2] Die bezeichneten Risiken sind jeweils weiter differenzierbar. Beispielsweise lässt sich das Preisrisiko aufgliedern in ein allgemeines Preisrisiko als Verschlechterung des Ergebnisses aufgrund von gesamtmarktbezogenen Änderungen, wie z. B. von Wechselkursen oder Zinssätzen, und in ein spezifisches Preisrisiko aufgrund von Kursschwankungen, die vom Emittent verursacht werden, sowie das Ausfallrisiko in das Risiko des Ausfalls von Kreditnehmern oder Emittenten oder bei Kassa- und Termingeschäften das Kontrahentenrisiko.[3]

 

Rz. 43a

Die Berichterstattung über die Verwendung von Finanzinstrumenten ist getrennt von der allgemeinen Risikoberichterstattung durchzuführen, wenn dies für die Beurteilung der Lage oder der voraussichtlichen Entwicklung wesentlich ist. Eine zusammengefasste Berichterstattung kann erfolgen, sofern dies die Klarheit und Übersichtlichkeit nicht beeinträchtigt. Teils wird er auch als Bericht über Finanzrisiken bezeichnet.[4]

[1] Vgl. BT-Drucks. 15/3419, BilReG, S. 30 f., damals noch mit Bezug auf § 289 Abs. 2 Nr. 2 HGB.
[2] Pellens/Fülbier/Gassen/Sellhorn, Internationale Rechnungslegung, 10. Aufl. 2017, S. 643.
[3] Vgl. DRS 20.11 sowie 20.179–187; Bühler, in v. Börsig/Coenenberg, Risikocontrolling in Industrieunternehmen, 1998, S. 211 f.
[4] Vgl. fast wörtlich DRS 20.179–180; Baetge/Kirsch/Thiele, Bilanzen, 16. Aufl. 2021, S. 787 zum Begriff "Bericht über Finanzrisiken".

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Finance Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge