Ein Ziel der Kostenstelleneinteilung des Unternehmens ist es, die Gemeinkosten der Kostenstellen entweder auf andere Kostenstellen (im Fall der allgemeinen und Hilfskostenstellen) oder auf Produkte und Leistungen (im Fall der Hauptkostenstellen) zu verrechnen. Wählen Sie daher für jede Kostenstelle eine möglichst eindeutige Bezugsgröße für die Verrechnung der Gemeinkosten. In Betracht kommen z. B.:

  • Anzahl Mitarbeiter,
  • Arbeits- und/oder Maschinenstunden,
  • Anzahl Aufträge,
  • Einkaufsvolumen,
  • Quadratmeter (z. B. Lager)

Spätestens mit der Wahl der Bezugsgrößen empfiehlt es sich, dass Sie bei den allgemeinen bzw. Hilfskostenstellen die internen Leistungsbeziehungen festlegen. Sie sollten fixieren, welche Kostenstelle sich auf welche andere Kostenstelle entlastet. Beispielsweise können Sie festlegen, dass die allgemeinen Kostenstellen "Fuhrpark", "EDV" und "Empfang" Leistungen für das gesamte Unternehmen erbringen, wohingegen die Hilfskostenstellen "Arbeitsvorbereitung" und "Qualitätssicherung" lediglich Leistungen für die Fertigungsstellen liefern.

 

Betriebsabrechnungsbogen

Wenn Sie Ihre Kosten mithilfe eines Betriebsabrechnungsbogens verteilen und hier lediglich eine einseitige Leistungsverrechnung mit dem Anbau- oder Treppenverfahren vornehmen, müssen Sie im Vorfeld überlegen, in welcher Reihenfolge Sie die Kostenstellen in Ihrem BAB anlegen. Einmal entlastete Kostenstellen können nicht mehr von anderen Kostenstellen belastet werden. Entsprechend müssen Sie die Leistungsbeziehungen später in Ihren Stammdaten festhalten und aufführen.

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