
Norm | Erläuterung | Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Verfahrensstand | |
diverse im EStG | Maßnahmenpaket zur Vereinfachung des Steuerrechts - sog. Elf-Punkte-Liste. Ziel der Vereinfachung ist es, überwiegend die Finanzverwaltung zu entlasten. | Noch offen | Gesetz zur weiteren Vereinfachung des Steuerrechts 2013 (StVereinfG2013) | Entwurf Bundesrat vom 14.3.2014, BR-Drucks. 92/14. Der Entwurf wurde vom Bundeskabinett am 30.4.2014 abgelehnt; somit ist ein Zustandekommen derzeit offen. Findet ggf. Eingang in das ZollkodexAnpG (JStG 2015). |
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• | Die über § 3 Nr. 33 EStG erbrachten steuerfreien Leistungen des Arbeitgebers zur Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern seiner Arbeitnehmer wird auf höchstens 4.000 EUR beschränkt. Dafür entfällt das Merkmal des zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn. Die Begrenzung gilt nicht, sofern die Kinder im Rahmen einer Sachleistung in einem Kindergarten oder einer vergleichbaren Einrichtung des Arbeitgebers betreut werden. | ||||
• | Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrages um 130 auf 1.130 EUR | ||||
• | Monatliche Pauschale i. H. v. 100 EUR für die Benutzung des häuslichen Arbeitszimmers, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. | ||||
• | Anhebung der Behinderten-Pauschbeträge | ||||
• | Höhere Nachweisauflagen für Unterhaltszahlungen ins Ausland | ||||
• | Einführung eines Sockelbetrages von 300 EUR für Handwerkerleistungen bei § 35a EStG | ||||
• | Absenkung der 44 EUR Sachbezugsfreigrenze auf 20 EUR | ||||
• | Umstellung beim Verlustabzug von Kommanditisten nach § 15a EStG durch Ausweitung um Sonder- und Ergänzungsbilanzen | ||||
• | Neuregelung beim Einzelnachweis tatsächlicher krankheits- und behinderungsbedingter Kosten für Pflegeleistungen und ärztliche Betreuung bei einer Unterbringung im Pflegeheim als außergewöhnliche Belastung. | ||||
• | Dauerwirkung der Übertragung des Behinderten-Pauschbetrags vom Kind auf die Eltern. | ||||
• | Bei den Pflegekosten entfällt die bisher pauschale Kürzung um die Haushaltsersparnis. | ||||
• | Wegfall der steuerlichen Ausnahmen für Tätigkeits- und Geschäftsführervergütungen in § 3 Nr. 40a EStG (sog. Carried Interest) | ||||
• | 2-jährige Gültigkeit von Freibeträgen im Lohnsteuerabzugsverfahren | ||||
Das Paket entspricht einem Entwurf, den der Bundesrat bereits im Dezember 2012 in den Bundestag eingebracht hatte. Dieser ist wegen des Ablaufs der 17. Wahlperiode jedoch der Diskontinuität unterfallen. Die Bundesregierung hat den Entwurf am 30.4.2014 abgelehnt, sodass die geplanten Steuervereinfachungen bis auf weiteres nicht umgesetzt werden. | |||||
diverse im EStG | Die Bundesländer wollen bereits früher angebrachte Vorschläge zur Vereinfachung des Steuerrechts in den Bundestag einbringen. Dies sind:
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noch offen | Gesetz zur weiteren Vereinfachung des Steuerrechts 2013 (StVereinfG 2013) | Erörterung im Bundesrat am 23.3.2018. | |
Diverse §§ in versch. Gesetzen | Ein sog. Arbeitsprogramm enthält über 50 Maßnahmen für eine qualitativ hochwertige Rechtsetzung und den Abbau der Bürokratie. Dieser wird zahlreiche Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen umfassen. Ein Kernbereich ist der Bezug familienpolitischer Leistungen. Doch auch die Vorschriften im Steuer- und Sozialversicherungsrecht kommen auf den Prüfstand. Nicht zuletzt soll die Gründerkultur in Deutschland weiter gefördert werden. | noch offen | Arbeitsprogramm "Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau 2018" | Beschluss der Bundesregierung v. 12.12.2018. |
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