Die ernsthafte Vorbereitung auf ein Abitur für Nichtschüler ist – zumindest ab dem Monat der Anmeldung zur Prüfung[1] – als Berufsausbildung anzusehen.[2]

Der Besuch eines Abitur-Fernlehrgangs[3] stellt Berufsausbildung dar, wenn sich das Kind ernsthaft bemüht, das Lehrgangsziel zu erreichen.[4]

Die ernsthafte und nachhaltige Vorbereitung auf die Abiturprüfung im Rahmen eines Fernlehrgangs[5] ist durch Dokumentation der einzelnen Vorbereitungsmaßnahmen (z. B. durch Hausarbeiten, Studienhefte, Zwischenprüfungen, Benotungen usw. oder durch eigene Aufzeichnungen des Tagesablaufs) nachzuweisen.[6]

Eine Berufsausbildung kann auch bei Vorbereitung auf eine externe Abschlussprüfung bei der IHK angenommen werden, wenn sich das Kind – auch außerhalb eines Ausbildungsverhältnisses – auf die Prüfung vorbereitet und hierzu theoretische und praktische Unterrichtsstunden absolviert.[7]

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