Nachträgliche Löschungen einzelner Geschäftsvorfälle gehören nicht zu den Storni. Löschungen ohne entsprechende Dokumentation und ohne dass die bisherigen Einträge sichtbar bleiben, führen zu schweren Kassenführungsmängeln. Solche Mängel werden dem materiellen Bereich zugeordnet und haben neben einer steuerlichen Zuschätzung nicht selten auch empfindliche strafrechtliche Folgen.

Löschungen erzeugen immer Lücken. Inwieweit diese nachträglich wieder geschlossen werden können, hängt von der eingesetzten Software ab. Jeder Buchung und sogar jeder sonstigen Kassenbetätigung wird im System ein bestimmter Index zugeordnet. Das kann im einfachsten Fall eine laufende Nummer oder eine individuelle Kennzahl sein. Einige Manipulationsprogramme versprechen nachträgliche spurlose Löschungen von Umsätzen, indem sie durch Löschungen entstandene Lücken automatisch und nicht mehr nachvollziehbar schließen. Entsprechende Programme werden für unterschiedlichste Branchen angeboten. Wer eine solche Software verwendet, macht sich auch dann verdächtig, wenn er behauptet, alles steuerlich korrekt verbucht zu haben.

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