Hierbei handelt es sich um verzinsliche Anleihen, deren Rückzahlungshöhe von bestimmten vertraglich vereinbarten Kreditereignissen abhängt.

Als solche gelten i. d. R.: Insolvenz, Nichtzahlung oder Restrukturierung von Verbindlichkeiten.

Bei Credit Linked Notes sind – je nach den Wertpapierausgabebedingungen – regelmäßig Kreditereignisse mehrerer Unternehmen einbezogen. Tritt bei einem Unternehmen ein solches Ereignis ein, erhält der Anleger nur einen Teil des Nennwerts zurück bzw. erleidet im Extremfall einen Totalverlust.

Ab 2009 ist die Veräußerung solcher Anleihen steuerpflichtig. Es gilt kein Bestandsschutz.[1]

Verluste aus wertlosen Credit Linked Notes fallen ab dem VZ 2020 unter die besondere Verlustverrechnungsregelung für wertlose Kapitalanlagen nach § 20 Abs. 6 Satz 6 EStG.[2]

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