Verursachungsprinzip: Jeder Produkteinheit werden die Grenzkosten zugerechnet

Nach dem Verursachungsprinzip können einer Kostenträgereinheit die Kosten der bei Entstehung dieser Mengeneinheit zusätzlich eingesetzten Produktionsfaktoren zugerechnet werden. Die Frage "Was kostet uns Produkt XY?" kann damit bei Anwendung des Verursachungsprinzips folgendermaßen präzisiert werden: "Welche Faktormengen werden insgesamt zusätzlich eingesetzt, wenn eine zusätzliche Mengeneinheit von Produkt XY produziert wird?"

Kennt man die für jede Produkteinheit zusätzlich benötigte Kapazität (Beschäftigungskoeffizient) und die für jede Beschäftigungseinheit zusätzlich einzusetzenden Produktionsfaktoren (Verbrauchskoeffizient), so ergeben sich die Produktkosten für jede Produktionsfaktorart wie folgt:

 
Produktkosten = Beschäftigungskoeffizient × Verbrauchskoeffizient × Faktorpreis

Jede Produkteinheit "verursacht" also gleich hohe Faktoreinsätze und damit Kosten. Diese zusätzlich anfallenden Kosten einer zusätzlichen Produkteinheit werden in der Kostenrechnung als (Kostenträger-)Grenzkosten bezeichnet. Aufgrund der doppelten Linearitätsannahme sind diese konstant und entsprechen den beschäftigungsvariablen Produktkosten.

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass das Verursachungsprinzip die Zurechnung von (Kostenträger-)Grenzkosten auf die Produkteinheiten ermöglicht. Bei linearen Kostenverläufen entsprechen diese den beschäftigungsvariablen Produktkosten. Die Gesamtkosten reduzieren sich um diese Kosten, wenn die Produkteinheit wegfällt. Es können somit die Kostenkategorien Einzelkosten und beschäftigungsvariable Gemeinkosten nach dem Verursachungsprinzip auf die Produkteinheiten zugerechnet werden. Die beschäftigungsfixen Kosten dürfen den Produkteinheiten hingegen nicht nach dem Verursachungsprinzip zugerechnet werden.

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