Es ist zwischen erhaltenen Anzahlungen und geleisteten Anzahlungen zu unterscheiden.
Bei erhaltenen Anzahlungen handelt es sich um Vorleistungen von Kunden. Der Kunde zahlt in diesem Fall für eine noch nicht erbrachte Lieferung oder Leistung. Nach § 266 Abs. 3 HGB müssen erhaltene Anzahlungen passiviert werden. Eine offene Absetzung von der Position "Vorräte" kann erfolgen.
Es ist unbedingt darauf zu achten, dass Anzahlungen und Forderungen nicht auf ein und dasselbe Debitorenkonto gebucht werden. Bestehen beispielsweise gegen Kunde A Forderungen und leistet er eine Anzahlung, muss diese Anzahlung auf ein eigenes Debitorenkonto gebucht werden.
Demgegenüber handelt es sich bei geleisteten Anzahlungen um Vorleistungen des Unternehmers für eine vom Lieferanten noch nicht ausgeführte Lieferung oder Leistung. Geleistete Anzahlungen sind bei den Aktiva auszuweisen.
Für geleistete Anzahlungen stehen folgende Konten zur Verfügung:
Konto | SKR 03 | SKR 04 |
---|---|---|
Geleistete Anzahlungen 19 % Vorsteuer | 1518 | 1186 |
Geleistete Anzahlungen 7 % Vorsteuer | 1511 | 1181 |
Verrechnungskonto geleistete Anzahlungen bei Buchung über Kreditorenkonto | 1793 | 3695 |
Exkurs: Konten für erhaltene Anzahlungen
Konto | SKR 03 | SKR 04 |
---|---|---|
Erhaltene, versteuerte Anzahlungen 19 % USt (Verbindlichkeiten) | 1518 | 1186 |
Erhaltene, versteuerte Anzahlungen 7 % USt (Verbindlichkeiten) | 1511 | 1181 |
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen (Verbindlichkeiten) | 1793 | 3695 |
Verrechnungskonto erhaltene Anzahlungen bei Buchung über Debitorenkonto | 1593 | 1495 |
Als Aufwand berücksichtigte Umsatzsteuer auf Anzahlungen (Verbindlichkeiten) | 0985 | 1930 |
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