Der BFH hat in 3 Entscheidungen[1]
zur Frage der Korrektur von Teilwertabschreibungen an kapitalersetzende Darlehen, die ausländischen notleidenden Tochtergesellschaften gewährt wurden, den Grundsatz der Sperrwirkung der DBA herausgearbeitet. Da kein Doppelbesteuerungsabkommen Regelungen trifft, wonach zum Fremdverhaltensgrundsatz auch die Vereinbarung einer 10-jährigen Preisanpassungsklausel gehört, wird häufig vorgebracht, dass diese wohl gegen den DBA-Vorrang verstoßen. Die Rechtsprechung ist hierzu allerdings noch nicht abgeschlossen.[2]
Zu Einzelheiten der Rechtsprechung, des Nichtanwendungserlasses der Finanzverwaltung und evtl. gesetzgeberischer Maßnahmen s. Internationales Steuerrecht: Funktionsverlagerung im Überblick.
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