Unter "vereinbarte Arbeitstage" sind hierbei die Kalendertage pro Jahr abzüglich der Tage zu verstehen, an denen der Arbeitnehmer lt. Arbeitsvertrag nicht zu arbeiten verpflichtet ist. Es handelt sich damit um folgendes Rechenschema:
Kalendertage des Jahres (365/366) |
---|
- Urlaubstage |
- arbeitsfreie Samstage |
- Sonntage |
- gesetzliche Feiertrage |
= vereinbarte Arbeitstage |
Zur Behandlung von Abweichungen zwischen tatsächlichen und vereinbarten Arbeitstagen vgl. Tz. 6.5.1.4.
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