Die eigentliche Arbeit der Revisoren besteht darin, die Antworten der beteiligten Mitarbeiter zu bestätigen und möglichst mit Unterlagen zu dokumentieren.

  1. Die Fragen aus dem Prüfungsschema werden den betroffenen Mitarbeitern gestellt. Dabei wird die Zielsetzung erklärt.
  2. Die Antworten werden aufgenommen. Gleichzeitig wird geprüft, ob die Frage verstanden wurde.
  3. Die Antworten werden bestätigt, indem spezielle Prüfungen durchgeführt werden. Beobachtungen am Arbeitsplatz, Prüfung von Dokumenten, Auswertung von Berichten sind entsprechende Vorgehensweisen.
  4. Die Risiken werden bewertet.
  5. Die Risikoeinschätzung als Ergebnis der Revision wird mit den Betroffenen diskutiert.
  6. Die Geschäftsführung kommentiert die Ergebnisse.
  7. Gemeinsam mit den Betroffenen und der Geschäftsführung der Tochtergesellschaft werden Maßnahmen beschlossen, mit denen der Mangel abgestellt werden kann.

Zwischenbericht

Nicht alle Schritte müssen direkt aufeinander folgen. So ist es üblich, nach der gemeinsamen Risikoeinschätzung (Schritt 5) einen Bericht zu erstellen und der Geschäftsführung vorzulegen. Diese hat dann mehrere Tage Zeit, die entsprechenden Kommentare zu geben und Maßnahmen vorzuschlagen.

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