Rz. 32

Der integrierte Bericht verkörpert ein mehrdimensionales Rechnungslegungsinstrument, wodurch den Adressaten ein differenzierteres Bild über die zentralen Bestimmungsfaktoren der unternehmerischen Wertschöpfung vermittelt wird. Diesen wird folglich ein zentrales Berichtsinstrument zur Verfügung gestellt, um sich einen Gesamteindruck über das unternehmerische Handeln einer berichterstattenden Gesellschaft verschaffen zu können. Sofern weiterer Informationsbedarf hinsichtlich quantitativer bzw. qualitativer Belange vorliegen sollte, können die Adressaten die Rechnungslegungsinstrumente der Finanzberichterstattung bzw. den Nachhaltigkeitsbericht heranziehen.

 

Rz. 33

Der integrierte Bericht vermag folglich aus Sicht der Adressaten den Standpunkt einer zentralen Informationsquelle im Rahmen der regelmäßigen Unternehmenspublizität einzunehmen. Hierbei gilt es insbesondere hervorzuheben, dass der integrierte Bericht durch die prägnante Darlegung der wesentlichen finanziellen und nicht-finanziellen Bestimmungsfaktoren den Berichtsadressaten ein nachvollziehbares Bild über die zentralen Bestimmungsfaktoren der Wertschöpfungsfähigkeit innerhalb eines Berichtsmediums vermittelt. Diese Fokussierung auf wesentliche Aspekte des unternehmerischen Handelns vermag aus Sicht der Adressaten einen Beitrag zur Steigerung der Entscheidungsnützlichkeit der externen Rechnungslegung zu leisten. Dies kann wiederum dazu führen, dass im Gegensatz zur derzeitigen Berichterstattungspraxis ein breiterer Adressatenkreis durch das regelmäßige unternehmerische Publizitätsverhalten angesprochen und dieses Rechnungslegungsinstrument für vielfältige Entscheidungsfindungsprozesse herangezogen wird. Dadurch vermag das Vertrauen der Adressaten gegenüber der berichterstattenden Gesellschaft gesteigert zu werden.

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