Für jede Gruppe von Sachanlagen sind im Abschluss folgende Angaben erforderlich:
a) |
die Bewertungsgrundlagen für die Bestimmung des Bruttobuchwerts, |
b) |
die verwendeten Abschreibungsmethoden, |
c) |
die zugrunde gelegten Nutzungsdauern oder Abschreibungssätze, |
d) |
der Bruttobuchwert und die kumulierten planmäßigen Abschreibungen (zusammengefasst mit den kumulierten Wertminderungsaufwendungen) zu Beginn und zum Ende der Periode und |
e) |
eine Überleitung des Buchwerts zu Beginn und zum Ende der Periode unter gesonderter Angabe der
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