Ein Unternehmen hat im Hinblick auf die Erlangung oder den Verlust der Beherrschung über Tochterunternehmen oder sonstige Geschäftseinheiten, die während der Periode erfolgten, die folgenden zusammenfassenden Angaben zu machen:
a) |
das gesamte gezahlte oder erhaltene Entgelt, |
b) |
den Teil des Entgelts, der aus Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten bestand, |
c) |
den Betrag der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente der Tochterunternehmen oder sonstigen Geschäftseinheiten, über welche die Beherrschung erlangt oder verloren wurde, und |
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