Dieser Standard ist auf alle Vorräte anzuwenden mit folgenden Ausnahmen:

 

a)

[gestrichen]

 

b)

Finanzinstrumente (siehe IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung und IFRS 9 Finanzinstrumente) und

 

c)

biologische Vermögenswerte, die mit landwirtschaftlicher Tätigkeit im Zusammenhang stehen, und landwirtschaftliche Erzeugnisse zum Zeitpunkt der Ernte (siehe IAS 41 Landwirtschaft).

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