Dieser Standard ist auf alle Vorräte anzuwenden mit folgenden Ausnahmen:
a) |
[gestrichen] |
b) |
Finanzinstrumente (siehe IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung und IFRS 9 Finanzinstrumente) und |
c) |
biologische Vermögenswerte, die mit landwirtschaftlicher Tätigkeit im Zusammenhang stehen, und landwirtschaftliche Erzeugnisse zum Zeitpunkt der Ernte (siehe IAS 41 Landwirtschaft). |
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