Die Darstellung von Gewinn oder Verlust und sonstigem Ergebnis (Gesamtergebnisrechnung) muss neben den Teilen "Gewinn oder Verlust" und "sonstiges Ergebnis" Folgendes ausweisen:

 

a)

den Gewinn oder Verlust,

 

b)

das sonstige Ergebnis insgesamt,

 

c)

das Gesamtergebnis für die Periode, d. h. die Summe aus Gewinn oder Verlust und sonstigem Ergebnis.

Stellt ein Unternehmen eine gesonderte Gewinn- und Verlustrechnung auf, so sieht es in der Gesamtergebnisrechnung von dem Teil "Gewinn oder Verlust" ab.

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