Das Unternehmen hat im Anhang Folgendes anzugeben:

 

a)

die Dividendenzahlungen des Unternehmens, die vorgeschlagen oder beschlossen wurden, bevor der Abschluss zur Veröffentlichung freigegeben wurde, die aber nicht als Ausschüttungen an die Eigentümer während der Periode im Abschluss erfasst wurden, sowie den Betrag je Anteil und

 

b)

den Betrag der kumulierten noch nicht erfassten Vorzugsdividenden.

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