Handelsbilanz | Steuerbilanz |
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Aktivierungswahlrecht* | Aktivierungswahlrecht** |
Soweit auf den Zeitraum der Herstellung entfallend:
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*§ 255 Abs. 2 Satz 3 HGB; § 6 Abs. 1b EStG **R 6.3 EStR |
Tab. 2: Aktivierungswahlrechte in Handels- und Steuerbilanz
Bei den in der Tabelle aufgeführten Aufwendungen handelt es sich um sogenannte fixe Gemeinkosten. Im Gegensatz zu den variablen Gemeinkosten,[1] die sachlich mit der Produktion zusammenhängen und je nach deren Umfang variieren, sind sie durch das Unternehmen als Ganzem veranlasst, nicht also unmittelbar durch den Herstellungsbereich. Es ist daher unsicher, in wieweit sie sich auf die Herstellung der Vermögensgegenstände/Wirtschaftsgüter auswirken.
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