7.1 Das Warum der Kapitalherabsetzung

Der Kapitalherabsetzungsbeschluss muss den Zweck wiedergeben. In ihm müssen die Gesellschafter darstellen, ob Gelder zurückgezahlt, Rücklagen gebildet oder eine Unterbilanz beseitigt werden soll.

Enthält der Beschluss keine Zweckangabe, kann er angefochten werden. Die Gesellschafter können auch mehrere Zwecke angeben.

7.2 Die Höhe der Kapitalherabsetzung

Der Kapitalherabsetzungsbeschluss muss den Herabsetzungsbetrag angeben.

 
Praxis-Tipp

Angabe des Stammkapitals

Die Gesellschafter sollten das Stammkapital vor und nach der Herabsetzung angeben, zum Beispiel: "Das Stammkapital der X-GmbH wird von x EUR auf y EUR herabgesetzt."

Allerdings darf der Mindestbetrag des Stammkapitals (25.000 EUR) nicht unterschritten werden. Bei einem derartigen Verstoß ist der Beschluss nichtig. Es erfolgt keine Eintragung ins Handelsregister.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Finance Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge