Eine Aufrechnung durch den Gesellschafter ist nach § 19 Abs. 2 GmbHG nicht zulässig. Denn sie würde es dem Gesellschafter als Inhaber einer gegenüber der GmbH wertlosen Forderung ermöglichen, sich durch Verrechnung ohne effektive Kapitalbeschaffung von seiner Einlegeschuld zu befreien.

 

Insolvente GmbH

Hans Groß schuldet der X-GmbH noch eine Resteinlage von 10.000 EUR. Aus Lieferungen an die GmbH steht ihm seinerseits eine Forderung gegen die X-GmbH zu. Die X-GmbH wird insolvent, sodass Hans Groß nicht mehr mit der Begleichung seiner Forderung rechnen kann. Wäre es ihm in dieser Situation gestattet, sich von seiner Einlegeschuld zu befreien, würde er der X-GmbH nur seine "schlechte" Forderung überlassen, statt Kapital zur Verfügung zu stellen. Aus diesem Grund ist die einseitige Aufrechnung durch den Gesellschafter ausgeschlossen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Finance Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge