Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften beginnt die Gewerbesteuerpflicht in dem Zeitpunkt, in dem erstmals alle Voraussetzungen erfüllt sind, die zur Annahme eines Gewerbebetriebs erforderlich sind[1]. Sie endet mit Einstellung des Betriebs.

Für Kapitalgesellschaften beginnt die Gewerbesteuerpflicht mit der Handelsregistereintragung und endet erst mit Niederlegung jeglicher Tätigkeit. Das ist i. d. R. der Zeitpunkt, in dem das Vermögen an die Gesellschafter verteilt worden ist.

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