Für Freiberufler mit geringen Umsätzen, Neueinsteiger oder bei freiberuflicher Nebentätigkeit besteht die Möglichkeit, wie grundsätzlich für alle umsatzsteuerlichen Unternehmer eine Vereinfachungsregelung[1] in Anspruch zu nehmen.[2]

Die Umsatzsteuer wird danach nicht erhoben, wenn der Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 EUR nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 EUR voraussichtlich nicht übersteigen wird.

Als Folge ist eine Rechnung ohne Umsatzsteuerausweis zu stellen mit Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung. Ein Vorsteuerabzug scheidet für die Eingangsrechnungen aus. Der Deklarationsaufwand wird dadurch erheblich verringert.

 
Wichtig

Vorteilhaftigkeit

Vorteilhaft kann diese Regelung vor allem bei einem nichtunternehmerischen Kundenkreis sein, da für diese eine in Rechnung gestellte Umsatzsteuer aufgrund des fehlenden Vorsteuerabzuges zur endgültigen Belastung wird.

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