Für ein Fahrzeug, das ohne Vorsteuerabzug eingekauft wurde, kann es keine Vorsteuerkorrektur geben. Für nachträglich eingebaute Bestandteile gibt es einen eigenen Berichtigungszeitraum. Gemäß § 15a Abs. 3 UStG kann eine Berichtigung der Vorsteuer auch dann in Betracht kommen, wenn

  • ein Wirtschaftsgut in ein anderes Wirtschaftsgut eingeht oder
  • an einem Wirtschaftsgut eine sonstige Leistung ausgeführt wird.

Mehrere Einbauten und sonstige Leistungen werden zu einem Berichtigungsobjekt zusammengefasst, wenn sie "im Rahmen einer Maßnahme" ausgeführt werden.

 
Praxis-Tipp

Bei Anschaffungskosten bis 1.000 EUR keine Vorsteuerkorrektur

Nach § 44 Abs. 1 UStDV findet eine Berichtigung des Vorsteuerabzugs jedoch nur dann statt, wenn die Vorsteuer, die auf die Anschaffungskosten des eingebauten Wirtschaftsguts entfällt, nicht mehr als 1.000 EUR beträgt. Dabei ist bisher jeder Gegenstand bzw. Bestandteil und jede sonstige Leistung für sich zu beurteilen. Werden gleichzeitig mehrere Bestandteile eingebaut und sonstige Leistungen erbracht, dann sind diese zu einer Maßnahme zusammenzufassen, sodass die Bagatellgrenze wesentlich schneller überschritten wird.

 
Praxis-Beispiel

Vorsteuerkorrektur durch Einbau von Teilen bei Kauf eines Pkw ohne Vorsteuerabzug

Herr Huber hat im Jahr 01 einen gebrauchten Pkw erworben, bei dem der Vorsteuerabzug nicht möglich war. Im Januar 02 lässt Herr Huber in seinen Pkw einen Austauschmotor für 5.000 EUR zuzüglich 950 EUR Umsatzsteuer und gleichzeitig ein fest installiertes Navigationssystem für 2.500 EUR zuzüglich 475 EUR Umsatzsteuer einbauen.

Die Umsatzsteuer aus diesen Vorgängen i. H. v. (950 EUR + 475 EUR =) 1.425 EUR macht Herr Huber als Vorsteuer geltend. Er entnimmt das Fahrzeug zum 31.12.02 mit dem Teilwert von 8.000 EUR aus dem Betriebsvermögen. Da die Bagatellgrenze überschritten wird, ist eine Vorsteuerkorrektur vorzunehmen. Von dem 5-jährigen Korrekturzeitraum ist am 31.12.02 erst 1 Jahr (= 1/5) abgelaufen. Die Vorsteuer ist daher i. H. v. 4/5 zu korrigieren (1.425 EUR: 5 = 285 EUR × 4 = 1.140 EUR).

Buchungsvorschlag:

 

Konto

SKR 03/04 Soll

Konten-

bezeichnung
Betrag

Konto

SKR 03/04 Haben

Konten-

bezeichnung
Betrag
1800/2100 Privatentnahme 8.000 8905/4605 Entnahme von Gegenständen ohne USt 8.000
 

Konto

SKR 03/04 Soll

Konten-

bezeichnung
Betrag

Konto

SKR 03/04 Haben

Konten-

bezeichnung
Betrag
4900/6300 Sonstige betriebliche Aufwendungen 1.140 1557/1397 Zurückzuzahlende Vorsteuer, § 15a Abs. 1 UStG, bewegliche Wirtschaftsgüter 1.140
 
Praxis-Tipp

Gestaltungspotenzial

Wenn Sie Ihren Firmenwagen ohne Vorsteuerabzug eingekauft haben, sollten Sie ihn umsatzsteuerfrei entnehmen und anschließend privat verkaufen. Lt. BFH ist darin kein Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten zu sehen.

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