Für ein Fahrzeug, das ohne Vorsteuerabzug eingekauft wurde, kann es keine Vorsteuerkorrektur geben. Für nachträglich eingebaute Bestandteile gibt es einen eigenen Berichtigungszeitraum. Gemäß § 15a Abs. 3 UStG kann eine Berichtigung der Vorsteuer auch dann in Betracht kommen, wenn
- ein Wirtschaftsgut in ein anderes Wirtschaftsgut eingeht oder
- an einem Wirtschaftsgut eine sonstige Leistung ausgeführt wird.
Mehrere Einbauten und sonstige Leistungen werden zu einem Berichtigungsobjekt zusammengefasst, wenn sie "im Rahmen einer Maßnahme" ausgeführt werden.
Bei Anschaffungskosten bis 1.000 EUR keine Vorsteuerkorrektur
Nach § 44 Abs. 1 UStDV findet eine Berichtigung des Vorsteuerabzugs jedoch nur dann statt, wenn die Vorsteuer, die auf die Anschaffungskosten des eingebauten Wirtschaftsguts entfällt, nicht mehr als 1.000 EUR beträgt. Dabei ist bisher jeder Gegenstand bzw. Bestandteil und jede sonstige Leistung für sich zu beurteilen. Werden gleichzeitig mehrere Bestandteile eingebaut und sonstige Leistungen erbracht, dann sind diese zu einer Maßnahme zusammenzufassen, sodass die Bagatellgrenze wesentlich schneller überschritten wird.
Vorsteuerkorrektur durch Einbau von Teilen bei Kauf eines Pkw ohne Vorsteuerabzug
Herr Huber hat im Jahr 01 einen gebrauchten Pkw erworben, bei dem der Vorsteuerabzug nicht möglich war. Im Januar 02 lässt Herr Huber in seinen Pkw einen Austauschmotor für 5.000 EUR zuzüglich 950 EUR Umsatzsteuer und gleichzeitig ein fest installiertes Navigationssystem für 2.500 EUR zuzüglich 475 EUR Umsatzsteuer einbauen.
Die Umsatzsteuer aus diesen Vorgängen i. H. v. (950 EUR + 475 EUR =) 1.425 EUR macht Herr Huber als Vorsteuer geltend. Er entnimmt das Fahrzeug zum 31.12.02 mit dem Teilwert von 8.000 EUR aus dem Betriebsvermögen. Da die Bagatellgrenze überschritten wird, ist eine Vorsteuerkorrektur vorzunehmen. Von dem 5-jährigen Korrekturzeitraum ist am 31.12.02 erst 1 Jahr (= 1/5) abgelaufen. Die Vorsteuer ist daher i. H. v. 4/5 zu korrigieren (1.425 EUR: 5 = 285 EUR × 4 = 1.140 EUR).
Buchungsvorschlag:
Konto SKR 03/04 Soll |
Konten- bezeichnung |
Betrag | Konto SKR 03/04 Haben |
Konten- bezeichnung |
Betrag |
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1800/2100 | Privatentnahme | 8.000 | 8905/4605 | Entnahme von Gegenständen ohne USt | 8.000 |
Konto SKR 03/04 Soll |
Konten- bezeichnung |
Betrag | Konto SKR 03/04 Haben |
Konten- bezeichnung |
Betrag |
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4900/6300 | Sonstige betriebliche Aufwendungen | 1.140 | 1557/1397 | Zurückzuzahlende Vorsteuer, § 15a Abs. 1 UStG, bewegliche Wirtschaftsgüter | 1.140 |
Gestaltungspotenzial
Wenn Sie Ihren Firmenwagen ohne Vorsteuerabzug eingekauft haben, sollten Sie ihn umsatzsteuerfrei entnehmen und anschließend privat verkaufen. Lt. BFH ist darin kein Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten zu sehen.
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