Praxis-Wegweiser: "Das richtige Konto" |
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Kontenbezeichnung Verrechnete sonstige Sachbezüge 19 % USt (z. B. Kfz-Gestellung) |
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Eigener Kontenplan | SKR 03 |
8611 | |
IKR | |
6250 | SKR 04 |
4947 | |
Kostenstelle/ Schlüssel |
Praxis-Wegweiser: "Das richtige Konto" |
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Kontenbezeichnung Geschäftsführergehälter der GmbH-Gesellschafter |
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Eigener Kontenplan | SKR 03 |
4124 | |
IKR | |
6300 | SKR 04 |
6024 | |
Kostenstelle/ Schlüssel |
So kontieren Sie richtig!
Stellt die GmbH ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses einen Firmenwagen zur Verfügung, der auch privat genutzt werden darf, muss die GmbH die Aufwendungen, die auf die Privatfahrten entfallen, als geldwerten Vorteil erfassen, der dem Gesellschafter zugerechnet wird. Es handelt sich um einen Sachbezug, der der Umsatzsteuer unterliegt. Die Kosten, die auf die private Nutzung entfallen, sind auf das Konto "Geschäftsführergehälter der GmbH-Gesellschafter" 4124 (SKR 03) bzw. 6024 (SKR 04) zu buchen. Als Gegenkonto ist das Konto "Verrechnete sonstige Sachbezüge 19 % USt (z. B. Kfz-Gestellung)" 8611 (SKR 03) bzw. 4947 (SKR 04) zu verwenden.
Buchungssatz:
Geschäftsführergehälter der GmbH-Gesellschafter |
an Verrechnete sonstige Sachbezüge 19 % USt (z. B. Kfz-Gestellung) |
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