Praxis-Wegweiser:

"Das richtige Konto"

Kontenbezeichnung

Verrechnete sonstige Sachbezüge 19 % USt (z. B. Kfz-Gestellung)
Eigener Kontenplan SKR 03
  8611
IKR  
6250 SKR 04
  4947
 

Kostenstelle/

Schlüssel
 

Praxis-Wegweiser:

"Das richtige Konto"

Kontenbezeichnung

Geschäftsführergehälter der GmbH-Gesellschafter
Eigener Kontenplan SKR 03
  4124
IKR  
6300 SKR 04
  6024
 

Kostenstelle/

Schlüssel

So kontieren Sie richtig!

Stellt die GmbH ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses einen Firmenwagen zur Verfügung, der auch privat genutzt werden darf, muss die GmbH die Aufwendungen, die auf die Privatfahrten entfallen, als geldwerten Vorteil erfassen, der dem Gesellschafter zugerechnet wird. Es handelt sich um einen Sachbezug, der der Umsatzsteuer unterliegt. Die Kosten, die auf die private Nutzung entfallen, sind auf das Konto "Geschäftsführergehälter der GmbH-Gesellschafter" 4124 (SKR 03) bzw. 6024 (SKR 04) zu buchen. Als Gegenkonto ist das Konto "Verrechnete sonstige Sachbezüge 19 % USt (z. B. Kfz-Gestellung)" 8611 (SKR 03) bzw. 4947 (SKR 04) zu verwenden.

 

Buchungssatz:

Geschäftsführergehälter der GmbH-Gesellschafter

an Verrechnete sonstige Sachbezüge 19 % USt (z. B. Kfz-Gestellung)

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