Entscheidungsstichwort (Thema)

Gewerblichkeit der Tätigkeit eines selbständigen Beraters in Bank- und Finanzierungsfragen

 

Leitsatz (redaktionell)

Die Tätigkeit eines Diplom-Bankbetriebswirts (Bankakademie) ist nicht identisch oder ähnlich mit der eines unter § 18 Abs. 1 EStG fallenden beratenden Betriebswirts, sondern gewerblich.

 

Normenkette

EStG § 18

 

Nachgehend

BFH (Beschluss vom 12.07.2007; Aktenzeichen XI B 28/07)

 

Tatbestand

Streitig ist, ob die Tätigkeit des Klägers (Kl.) als gewerblich zu beurteilen ist.

Der Kl. betreibt in der Rechtsform einer Einzelfirma ein Unternehmen unter der Bezeichnung „A”. Seinen Gewinn ermittelte er im Streitjahr 2003 gem. § 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) durch Ansatz des Überschusses der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben (BA).

Folgende Ausbildungen bzw. Fortbildungsmaßnahmen hatte der Kl. absolviert:

Vom 01.08.1980 bis 20.01.1983 wurde er bei der B-Bank zum Bankkaufmann ausgebildet. Er war danach in verschiedenen Filialen bis zum 31.01.1994 als Sachbearbeiter in den Bereichen tätig, die auf Seite 3 des Schriftsatzes des Kl. vom 26.10.2004 (Blatt 31 d. GA) im Einzelnen aufgeführt sind. Daneben war er vom 01.10.1984 bis 31.03.1985 als Teilzeitstudent der Fernuniversität G eingeschrieben.

Im Jahr 1992 schloss er ein vierjähriges Management-Studium an der Bankakademie ab. Grundlage war die Prüfungsordnung für die Erteilung eines Managementzertifikats der Bankakademie von Oktober 1977. Der Inhaber dieses Zertifikates ist berechtigt, die Bezeichnung „Dipl.-Bankbetriebswirt (Bankakademie)” zu führen. Zwischen 1985 und 1987 war der „bankenspezifische” Ausbildungsteil durchgenommen worden und von 1989 bis 1991 der „Managementausbildungsteil”. Der Lernzielkatalog und die Lerninhalte sind auf den Seiten 6 und 7 des Schriftsatzes vom 26.10.2004 (Blatt 34/35 d. GA) sowie in den zugehörigen Anlagen aufgeführt.

Außerdem war der Kl. von 1989 bis 1993 Mitglied der Wirtschaftsjunioren im Unternehmerverband sowie im Jahr 1982 Fremdsprachenkorrespondent Wirtschafts-spanisch bei der IHK O. Im November 1991 wurde er von der

Industrie- und Handelskammer G als stellvertretendes Mitglied des Prüfungsausschusses „Bankkaufmann” berufen.

Er verfügt über ein Zertifikat über ein Stipendiat von Rotary International in Chile für das Bankwesen.

Vom 31.07. bis 01.08.1992 nahm er an einem Ratman-Seminar teil, in dessen Rahmen allgemeine Betriebswirtschaftslehre vermittelt wurde.

Ab dem 01.02.1994 wurde der Kl. mit der Neueröffnung, Aufbau und Leitung der Filiale I der B-Bank betraut und zum Direktor bestellt. Zum 31.01.1999 schied er aus und war zwischen dem 01.01.2000 und 31.03.2001 als Angestellter bei einer Firma „C GmbH” tätig. Für dieses Unternehmen sowie für ca. 20 verwandte Gesellschaften wurde der Kl. jeweils aufgrund von Geschäftsbesorgungsverträgen in folgenden Bereichen eingeschaltet:

Aufbau eines Systems zur Optimierung der Finanz-, Kredit- und Liquiditätsstruktur einzelner Gesellschaften, Analyse der Liquiditätssituationen einzelner Gesellschaften, Personalbetreuung der Geschäftsführer einzelner Unternehmen, Beratung der Immobilienverwaltung in Finanzierungsfragen, Mitarbeit beim organisatorischen Aufbau eines Vertriebsmodells für einen Immobilienfond in E sowie Begleitung von zwei Immobiliengroßprojekten in Norddeutschland in der Akquisitionsphase.

Nachdem dieses Unternehmen in Insolvenz gefallen waren, ist der Kl. seit dem 01.07.2001 als selbständiger Berater tätig. Nach einem Auszug aus der Beratungs- und Leistungsbeschreibung werden folgende Aufgabenbereiche abgedeckt:

Detailanalyse und Optimierung des Kreditportfolios sowie des Anlageportfolios, Liquiditätscheck/Zahlungsverkehrs – und Kostenanalyse/Cashmanagement, Basel II – Ratingumsetzung, Existenzgründungs-/Unternehmensnachfolgeberatung, Sanierungsberatung, Beratung bei privaten und gewerblichen Baufinanzierungen, Investitionsrechnungen, Vermögensaufbau und -übertragungen, Bankgeschäften mit dem Ausland, Vor-/Nachbereitung und Begleitung von Bankgesprächen, Vorträge, Seminare oder Work-Shops zu diesen Themenbereichen sowie fachliche und sprachliche Unterstützung sowie Begleitung bei Unternehmensaktivitäten in Spanien oder Lateinamerika.

In den Beraterverträgen, die Grundlage seiner Einnahmen waren, waren in § 1 die zu erbringenden Leistungen wie folgt umschrieben:

„Herr R steht der Gesellschaft (= jeweiliger Vertragspartner) ab … je nach Bedarf beratend zur Verfügung und übernimmt je nach Bedarf zugewiesene Sonderaufgaben, insbesondere finanzielle und betriebswirtschaftliche Betreuung” bzw. „… Herr R steht den o. g. Auftraggebern ab … je nach Bedarf beratend in Bank- und Finanzfragen zur Verfügung und übernimmt je nach Bedarf zugewiesene Sonderaufgaben und unterstützt bei der betriebswirtschaftlichen Betreuung”. Auf die vorgelegten Verträge (Bl. 115 ff. d. GA) wird Bezug genommen sowie auf die als Anlagen zum Schriftsatz vom 15.10.2006 (Bl. 152 d. GA) vorgelegten Ausgangsrechnungen mit den zugehörigen Stunden- und Tätigkeitsnachweisen.

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