Bemessungsgrundlage bei der gemischten Schenkung und Schenkung unter Auflage in Mischfällen und Inanspruchnahme einer Steuerbefreiung

Beispiel 1:

A überträgt im Jahr 01 B ein Mietwohngrundstück mit einem Grundbesitzwert von 750 000 EUR und Aktien im Streubesitz mit einem gemeinen Wert von 500 000 EUR. Aus der Anschaffung des Grundstücks resultiert noch eine Verbindlichkeit in Höhe von 150 000 EUR, die B übernimmt. A behält sich den Nießbrauch an den Erträgen des Grundstücks vor. Der Kapitalwert des Nießbrauchs unter Berücksichtigung der Begrenzung nach § 16 BewG beträgt 100 000 EUR. Aus der Anschaffung der Aktien resultiert noch eine Verbindlichkeit in Höhe von 120 000 EUR, die B ebenfalls übernimmt.

Grundbesitzwert       750 000 EUR
Aktien       + 500 000 EUR
Gesamtwert       1 250 000 EUR
Befreiung § 13d ErbStG 10 % von 750 000 EUR       ./. 75 000 EUR
Verbleiben       1 175 000 EUR
Gegenleistung in wirtschaftlichem Zusammenhang        
mit dem Grundstück   150 000 EUR    
Nießbrauch   + 100 000 EUR    
Summe   250 000 EUR    
Nicht abzugsfähig 10 % von 250 000 EUR =   ./. 25 000 EUR    
Abzugsfähig   225 000 EUR   ./. 225 000 EUR
Gegenleistung in wirtschaftlichem Zusammenhang mit den Aktien (keine Kürzung)       ./. 120 000 EUR
Bereicherung       830 000 EUR

Beispiel 2:

A überträgt im Jahr 01 B ein Mietwohngrundstück mit einem Grundbesitzwert von 750 000 EUR und Aktien im Streubesitz mit einem gemeinen Wert von 500 000 EUR. Aus der Anschaffung des Grundstücks resultiert noch eine Verbindlichkeit in Höhe von 150 000 EUR, die B übernimmt. Aus der Anschaffung der Aktien resultiert noch eine Verbindlichkeit in Höhe von 120 000 EUR, die B ebenfalls übernimmt. Zusätzlich hat sich A ausbedungen, dass B ihm eine lebenslange Rente zahlt, deren Kapitalwert 100 000 EUR beträgt.

Grundbesitzwert       750 000 EUR
Aktien       + 500 000 EUR
Gesamtwert       1 250 000 EUR
Befreiung § 13d ErbStG 10 % von 750 000 EUR       ./. 75 000 EUR
Verbleiben       1 175 000 EUR
Gegenleistung in wirtschaftlichem Zusammenhang mit dem Grundstück   150 000 EUR    

Teil der Leistungsauflage, die auf das Grundstück entfällt

750 000 EUR : 1 250 000 EUR × 100 000 EUR
  + 60 000 EUR    
Summe   210 000 EUR    
Nicht abzugsfähig 10 % von 210 000 EUR =   ./. 21 000 EUR    
Abzugsfähig   189 000 EUR   ./. 189 000 EUR
Gegenleistung in wirtschaftlichem Zusammenhang mit den Aktien   120 000 EUR    

Teil der Leistungsauflage, die auf die Aktien entfällt

500 000 EUR : 1 250 000 EUR × 100 000 EUR
  + 40 000 EUR    
Summe (keine Kürzung)   160 000 EUR   ./. 160 000 EUR
Bereicherung       826 000 EUR

Bemessungsgrundlage bei der gemischten Schenkung und Schenkung unter Auflage in Mischfällen und Inanspruchnahme mehrerer Steuerbefreiungen

Beispiel 1:

A überträgt im Jahr 01 B ein Mietwohngrundstück mit einem Grundbesitzwert von 750 000 EUR und begünstigungsfähige GmbH-Anteile mit einem gemeinen Wert von 4 500 000 EUR. Das begünstigte Vermögen nach § 13b Absatz 2 ErbStG beträgt 4 000 000 EUR. Ein Antrag nach § 13a Absatz 10 ErbStG wurde nicht gestellt. Aus der Anschaffung des Grundstücks resultiert noch eine Verbindlichkeit in Höhe von 150 000 EUR, die B übernimmt. Aus der Anschaffung der GmbH-Anteile resultiert noch eine Verbindlichkeit in Höhe von 200 000 EUR, die B ebenfalls übernimmt. Zusätzlich hat sich A ausbedungen, dass B ihm eine lebenslange Rente zahlt, deren Kapitalwert 800 000 EUR beträgt.

Grundbesitzwert       750 000 EUR
GmbH-Anteile       + 4 500 000 EUR
Gesamtwert       5 250 000 EUR
Befreiung § 13d ErbStG 10 % von 750 000 EUR       ./. 75 000 EUR
Befreiung § 13a ErbStG 85 % von 4 000 000 EUR       ./. 3 400 000 EUR
Verbleiben       1 775 000 EUR
Gegenleistung in wirtschaftlichem Zusammenhang mit dem Grundstück   150 000 EUR    

Teil der Leistungsauflage, die auf das Grundstück entfällt

750 000 EUR : 5 250 000 EUR × 800 000 EUR
  + 114 286 EUR    
Summe   264 286 EUR    
Nicht abzugsfähig 10 % von 264 286 EUR =   ./. 26 428 EUR    
Abzugsfähig   237 858 EUR   ./. 237 858 EUR
Gegenleistung in wirtschaftlichem Zusammenhang mit den GmbH-Anteilen   200 000 EUR    

Teil der Leistungsauflage, die auf die GmbH-Anteile entfällt

4 500 000 EUR : 5 250 000 EUR × 800 000 EUR
  + 685 714 EUR    
Summe   885 714 EUR    
Nicht abzugsfähig        
Auf begünstigtes Vermögen entfallen        
4 000 000 EUR : 4 500 000 EUR x 885 714 EUR   787 301 EUR    
GmbH-Anteile vor Anwendung des § 13a ErbStG 4 000 000 EUR        
Verschonungsabschlag 85 %          
(§ 13a Absatz 1 i. V. m. § 13b Absatz 4 ErbStG) ./. 3 400 000 EUR        
Vermögen nach Anwendung des § 13a ErbStG 600 000 EUR        
           
Abziehbar          
600 000 EUR : 4 000 000 EUR × 787 301 EUR   118 096 EUR    
Nicht abzugsfähig   669 205 EUR    
Abziehbar        
1 100 000 EUR : 4 500 000 EUR x 885 714 EUR   216 508 EUR   ./. 216 508 EUR
Bereicherung       1 320 633 EUR

Beispiel 2:

A überträgt im Jahr 01 seinem Sohn B durch Schenkung einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb. Der festgestellte lan...

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