Gepäckbeförderung und -aufbewahrung, Reisegepäckversicherung, öffentliche Verkehrsmittel oder Taxis am Reiseort, berufliche Telefonate, Parkplatzgebühren, Trinkgelder und kleinere Geschenke. Sofern kein Beleg vorliegt, können die Aufwendungen im Einzelfall durch Eigenbelege glaubhaft gemacht werden.

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