Das Bundesministerium für Finanzen weist in seinen Erläuterungen zur E-Bilanz darauf hin, dass es sich dabei um einen weiteren Schritt zur digitalen öffentlichen Verwaltung handelt. Der Steuerpflichtige profitiere von dem digitalen Weg in das Finanzamt. Die entstehenden Kosten für die Software und die zusätzliche Arbeit werden nicht berücksichtigt. Der Nutzen der E-Bilanz liegt auf Seiten der Finanzbehörden.

Durch die Vorlage standardisierter Informationen in digitaler Form können elektronische Prüfungen vorgenommen werden. Diese führen inhaltliche Plausibilitätschecks durch. Dadurch können Ungereimtheiten in der Buchhaltung und/oder in der Steuererklärung erkannt werden. Das führt zu einer Auswahl von Unternehmen für eine Betriebsprüfung, die mehr Erfolg verspricht als eine Zufallsauswahl. Ein weiterer Schritt kann sein, dass regelmäßige Betriebsprüfungen für kleine und mittlere Unternehmen durch anlassbezogene Prüfungen ersetzt werden.

Die Digitalisierung der Kontakte zwischen Unternehmen und Finanzbehörden wird zukünftig weitergehen. Eine enge Verzahnung der digitalen Buchhaltung mit den Erklärungen gegenüber den Behörden wird kommen. Die Buchhaltung muss sich so organisieren, dass sie die Forderungen möglichst kostengünstig erfüllen kann. Dazu gehört auch die weitere Nutzung dieser digitalen Schnittstelle über die E-Bilanz hinaus. Auch Banken, Wirtschaftsprüfer oder Versicherer erhalten Finanzinformationen, die in digitaler Form meist sehr willkommen sind.

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