Herr Huber hat einen Mietvertrag abgeschlossen, in dem alle Einzelheiten festgehalten sind. Da die monatliche Containermiete von seinem betrieblichen Bankkonto abgebucht wird, erhält er für die einzelnen Mietzahlungen keine Einzelabrechnungen.

Herr Huber muss daher darauf achten, dass alle Angaben, die nach § 14 Abs. 4 UStG in einer Rechnung enthalten sein müssen, in der Kombination von Mietvertrag und Text, der bei der Abbuchung auf dem Kontoauszug erscheint, vorhanden sind.

Fehlt auch nur eine der erforderlichen Rechnungsangaben, entfällt der Vorsteuerabzug insgesamt. Herr Huber muss daher insbesondere darauf achten, dass eine laufende Rechnungsnummer vorhanden ist und auch das Entgelt sowie die Umsatzsteuer (einschließlich Steuersatz) zutreffend ausgewiesen sind.

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