Entscheidungsstichwort (Thema)
Arbeitsverhältnis zwischen Ehegatten
Leitsatz (redaktionell)
Es handelt sich um kein ernsthaftes Arbeitsverhältnis, wenn die Anstellung der Ehefrau nur zur Reinigung des häuslichen Arbeitszimmers dient; dies kann nicht als wirtschaftlich sinnvoll betrachtet werden.
Normenkette
EStG § 9 Abs. 1 S. 1; GG Art. 3 Abs. 1
Verfahrensgang
BFH (Urteil vom 27.10.1978; Aktenzeichen VI R 174/76; BFHE 126, 285) |
Gründe
Das Finanzgericht hat in eingehender Würdigung dargelegt, daß es sich um kein ernsthaftes Arbeitsverhältnis handelt, weil die Anstellung der Ehefrau zur Reinigung des häuslichen Arbeitszimmers nicht als wirtschaftlich sinnvoll betrachtet werden könne. Der Bundesfinanzhof hat, ausgehend von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Anerkennung eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses diese Würdigung gebilligt, ohne daß darin ein Verfassungsverstoß zu sehen ist. Die Auferlegung einer Mißbrauchsgebühr ergibt sich aus § 34 Abs. 5 BVerfGG.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Fundstellen
Dokument-Index HI1614365 |
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